Allgemeine Geschäftsbedingungen der €urokoncept Franken GmbH
Firmenanschrift: Lochtweg 20, 90559 Burgthann

  • Behandlung von Angeboten
    • Unsere Angebote und Exposés sind ausschliesslich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in voller Höhe der Maklercourtage.
    • Ist dem Empfänger bzw. Interessenten das angebotene Objekt bereits als verkäuflich/ vermietbar bzw. verpachtbar bekannt, hat er dies der Eurokoncept Franken GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Tagen nach Zugang unseres Angebotes schriftlich mitzuteilen. Andernfalls Wird unser Nachweis als zumindest mit ursächlich für einen späteren Abschluss Anerkannt und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Maklercourtage.
    • Die Firma Eurokoncept Franken GmbH ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
  • Vertragsabschluss
    • Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der Firma Eurokoncept Franken GmbH ist zu deren Gunsten eine Maklercourtage verdient und fällig. Die Firma Eurokoncept Franken GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
  • Provision
    Die Maklerprovision ist fällig und verdient mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages über das von uns nachgewiesene oder vermittelte Objekt. Sie beträgt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden:
    • · bei An - und Verkauf: 3 % zuzügl. gesetzl. MwSt aus dem Gesamtkaufpreis, jeweils für den Käufer und den Verkäufer
    • · bei Verpachtung: 3 % zuzügl. gesetzl. MwSt. aus der Summe der Jahrespacht, entsprechend der Gesamt- bzw. Restlaufzeit der Pacht, mindestens jedoch Euro 800,- zuzügl. gesetzl. MwSt. jeweils für den Pächter und den Verpächter.
    • · bei Vermietung: 2 Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MwSt. für Wohnraum, und 3 bis 5 (gewerblicher Bereich) Monatsmieten zuzügl. gesetzl. MwSt. für Objekte, die nicht Wohnzwecken dienen, jeweils vom Mieter zahlbar.
  • Die Maklerprovision ist auch zu zahlen, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen oder wirtschaftlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag zustande kommt. Die Maklergebühr ist ferner vom Empfänger zu zahlen, wenn der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, mit dem der Empfänger des Angebots in einem engen familiären oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Wird ein Hauptvertrag über ein anderes dem Auftraggeber gehörendes Objekt geschlossen, so ist die vereinbarte Maklerprovision ebenfalls zu zahlen, wenn durch die Firma Eurokoncept Franken GmbH im Rahmen des Auftrages der Nachweis zum Abschluss des Hauptvertrages mit dem Auftraggeber erbracht wurde, insbesondere der Hauptvertrag durch die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht wurde.
  • Haftungsausschluss
    Die von der Firma Eurokoncept Franken GmbH gemachten Angaben bezüglich der Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, namentlich durch den Verkäufer/ Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann die Firma Eurokoncept Franken GmbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/ vermietet wird.
  • Ersatzanspruch
    Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Firma Eurokoncept Franken GmbH insbesondere zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Unterlässt er diese Mitteilung, haben wir Anspruch auf Ersatz der nachträglichen Aufwendung.
  • Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Kaufleuten im Sinne des HGB für beide Teile Nürnberg.
  • Sonstiges
    Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarungen.
  • Stand 01.01.2005